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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  Mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigen im Anmeldeformular und der Überweisung der Teilnahmegebühr an die Jugendfußball-Akademie werden die nachfolgenden Bedingungen für die Teilnahme des Kindes an der Lern-Fußballschule als bekannt vorausgesetzt und anerkannt:

 
(1)    Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldung über die Teilnahmemöglichkeit des Kindes.

 
(2)   
Erst mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung durch die Jugendfußball-Akademie ist das Kind verbindlich angemeldet.

 
(3)   
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist die fällige Teilnahmegebühr für das Kind fristgerecht an die Jugendfußball-Akademie zu überweisen, ansonsten verfällt das Teilnahmerecht des Kindes.

 
(4)   
Mit der Unterschrift im Anmeldeformular erklärt der Erziehungsberechtigte, dass sein Kind gesundheitlich sowie sportlich voll belastbar ist und eigenverantwortlich an der Lern-Fußballschule teilnimmt. Diese Erklärung der Erziehungsberechtigten gilt für die gesamte Dauer der Lern-Fußballschule.

 
(5)   
Mit der Unterschrift im Anmeldeformular erklärt der Erziehungsberechtigte, dass sein Kind in der Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung des Erziehungsberechtigten mitversichert ist.

 
(6)   
Die Jugendfußball-Akademie haftet nicht für Verletzungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen des angemeldeten Kindes aufgrund oder im Zusammenhang mit der von ihr veranstalteten Lern-Fußballschule, es sei denn der Jugendfußball-Akademie ist ein Verschulden vorzuhalten. Für diesen Fall besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz der Jugendfußball-Akademie in Höhe von 3.000.000 Euro.

 
(7)   
Das Kind hat den Anordnungen der Aufsichtspersonen der Jugendfußball-Akademie Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen kann das Kind nach Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden.

 
(8)   
Für den eventuellen Verlust persönlicher Gegenstände des Kindes kann die Jugendfußball-Akademie keine Haftung übernehmen.

 
(9)   
Tritt ein angemeldetes Kind (auch bei Erkrankung) nicht an, besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Teilnahmegebühr durch die Jugendfußball-Akademie. Im Falle der Nichtteilnahme durch Erkrankung, erhält der Angemeldete einen Gutschein.

 
(10) Bei Ausschluss durch schuldhaftes Verhalten des Kindes besteht kein Anspruch auf
die Rückzahlung der Teilnahmegebühr durch die Jugendfußball-Akademie.

 


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Jugend - Fussball Akademie Ostholstein | info@jfaostholstein.de